Barrierefreiheit am Dom
"Barrierefreiheit"
bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche.
Der Begriff der Barrierefreiheit nach § 4 BGG als allgemeine Gestaltung ist abzugrenzen von der behinderungsgerechten Gestaltung (vergleiche § 81 Absatz 4, Satz 1 Nummer 4 Sozialgesetzbuch IX), mit der eine individuelle Gestaltung gemeint ist, die auf die besonderen Bedingungen einer konkreten Person eingeht.